SPD Bamberg Ost

Soziale Politik für den Bamberger Osten, Gartenstadt und Kramersfeld

SPD Bamberg: Hebammen schlagen Alarm

Veröffentlicht am 28.10.2014 in Gesundheit

Der Pfarrsaal St. Heinrich war einem Ansturm durch Hebammen, Sozialdemokrat/-innen und interessierten Bürgerinnen und Bürger ausgesetzt. Es mussten sogar noch zwei Stuhlreihen zusätzlich aufgebaut werden, um allen Besuchern einen Sitzplatz anbieten zu können. Ca. 130 Besucher wollten die Podiumsdiskussion verfolgen, so Felix Holland, SPD-Stadtrat und Bamberger SPD-Vorsitzender. Durch die hohen Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung fürchteten viele Hebammen um ihre berufliche Zukunft. Das habe aber nicht nur persönliche Folgen, sondern werde auch die Gesundheitsversorgung von Schwangeren verschlechtern, so der Bamberger SPD-Chef.

Auf dem Podium stand die SPD-Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich den Hebammenvertreterinnen Annett Gutschwager und Veronica Walther vom Bamberger Geburtshaus sowie der ersten Vorsitzenden der bayerischen Hebammen Astrid Giesen Rede und Antwort. Dr. Ernst Trebin – niedergelassener Arzt  in Bamberg und gesundheitspolitischer Sprecher der Bamberger SPD – vervollständigte das Podium. Bei der Podiumsdiskussion, die von der SPD und den Hebammen vom Bamberger Geburtshaus gemeinsam veranstalteten wurde, stand die Haftpflichtversicherung und deren ausufernde Kostensteigerung im Zentrum der Diskussion.

Die Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft im Gesundheitswesen, Dr. Astrid von Waldenfels, eröffnete die Veranstaltung und betonte die besondere Stellung der Hebammen innerhalb der Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Sie übergab die Moderation an die gut informierte Sigi Obermüller, Journalistin aus Hof. Derzeit müsse eine freiberufliche Hebamme einen Haftpflichtversicherungsbeitrag von 5.100 Euro jährlich berappen; für das nächste Jahr drohten sogar Zahlungen in Höhe von 6.000 Euro.  

Dr. Ernst Trebin bekräftigte die allgemein geäußerte Meinung, wonach das Risiko geburtshilflicher Komplikationen die Gemeinschaft tragen müsse. Der Staat fordere die Beteiligung einer Hebamme bei jeder Geburt, lasse aber die Hebammen mit der Verantwortung alleine. „In anderer Angelegenheit sind die Dinge großzügiger geregelt, nämlich beim Impfen. Hier springt der Staat ein, wenn aufgrund einer empfohlenen Impfung Komplikationen auftreten. Wenn der Staat Interesse an der Vermeidung von Krankheiten durch Impfungen hat, aber auch zum Wohle einer guten Geburt die Beteiligung von Hebammen fordert, muss er den gleichen Maßstab anlegen.“

Bei der SPD-Bundespolitikerin Martina Stamm-Fibich (Mitglied des Gesundheitsausschusses) und dem im Publikum befindlichen örtlichen Bundestagsabgeordneten Andreas Schwarz fanden die Nöte der freiberuflichen Hebammen offene Ohren. Die Gesundheitspolitikerin der SPD sicherte ihre Unterstützung zu, kritisierte allerdings auch die Uneinigkeit zwischen den freiberuflichen und angestellten Hebammen. Annett Gutschwager vom Geburtshaus befürchtet, dass der Beruf der Hebamme unattraktiv werde und viele Hebammen sich zurückziehen werden, „erste Anzeichen sind schon zu erkennen.“ Veronica Walther, ebenfalls Hebamme aus dem Geburtshaus, ging auf die Folgen für die Schwangeren ein. „Es kann durchaus passieren, dass eine Schwangere zukünftig 50 bis 80 km fahren muss, um versorgt zu werden.“

Die Vorsitzende des bayerischen Hebammenverbandes Astrid Giesen kritisierte die unbefriedigende Situation. „Aktuell gibt es nur noch einen Versicherungsanbieter, der Hebammen haftplichtversichert und auch dieser hat seinen Rückzug angekündigt“. Eine vorhandene Haftpflichtversicherung sei allerdings Vorsetzung, um überhaupt als freiberufliche Hebammen tätig werden zu können. „Eine Hebamme, die keine Haftpflichtversicherung vorweisen kann, darf nicht praktizieren und dies komme dann einem Berufsverbot gleich“. Ein Ausweg kann, nach Meinung von Astrid Giesen, nur ein Haftungsbegrenzungsmodell für Hebammen darstellen und bei berechtigen Ansprüche, die über diese Begrenzung hinausgehen, sollte dann ein Fonds-Modell eingeführt werden. Damit wäre die Abhängigkeit der Hebammen von der Versicherungswirtschaft begrenzt und Haftungsansprüche bei eingetretenen Schäden abgesichert.

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